header

Artikel mit ‘Auer Witte Thiel’ getagged


Auer Witte Thiel: BGH bestätigt Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs

5. März 2010

München, im März 2010: Bei Verspätungen müssen Fluggesellschaften ihren Fluggästen bis zu 600 Euro pro Person zahlen – das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem neuen Urteil (AZ: Xa ZR 95/06) rechtskräftig entschieden. Damit bestätigt der BGH gleichzeitig auch eine Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs, informieren die Reiserechtsanwälte der Münchner Anwaltskanzlei Auer Witte Thiel.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 18.02.2010 erstmals eine Fluggesellschaft rechtskräftig zur Entschädigung ihrer Passagiere wegen einer längeren Verspätung verurteilt, wie die Kanzlei Auer Witte Thiel mitteilt. In dem Fall muss die Charterfluggesellschaft Condor den Fluggästen eine Entschädigung von 600 Euro pro Person zahlen, weil ihr Flug von Kanada nach Frankfurt am Main mit einer Verspätung von 25 Stunden ankam.

Zur Begründung des rechtskräftigen Urteils verwies der BGH nach Informationen von Auer Witte Thiel auf ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg vom November letzten Jahres. In dem Zusammenhang wies der BGH auch die Forderung von Condor zurück, den Fall erneut vor dem EuGH vorzulegen, informiert Auer Witte Thiel. Nach diesem Urteil bestehen nämlich „keine Zweifel“ an der Gültigkeit der EU-Fluggastrechteverordnung, welche Entschädigungen bei verspäteten Flügen vorsieht. Dieses grundsätzliche Urteil hat der EuGH entschieden und dabei nach Meinung des BGH seine Auslegungskompetenz – entgegen der Argumentation von Condor – nicht überschritten, so Auer Witte Thiel.

Lesen Sie hier weiter...

Tags:, , , , , , , , ,
Veröffentlicht in Auer Witte Thiel